Heimbewohner-Vertretung in Alten- und Pflegeheimen


Edith Roppel (links) bei einem ihrer vielen Besuche im Liebfrauenhaus
Artikel u. Foto: Jasmin Welker - ► NN vom 3. März 2011)

 


Leitung der Gruppe

Hans Münck

erreichbar über das HerzoSeniorenbüro

 

Heimbewohner-Vertretung wer oder was ist das?

(ehemals Heimbeiräte)


Die Heimbewohner-Vertretung ist die Interessenvertretung von Bewohnern gegenüber der Heimleitung und dem Heimträger.

Die Heimbewohner-Vertretung wird für 2 Jahre in geheimer Wahl gewählt.
Wählbar sind:

  1. Bewohner des Hauses.
  2. Deren Angehörige; sie müssen jedoch das volle Vertrauen der Bewohner haben.
  3. Mitglieder der örtlichen Seniorenvertretungen.
  4. Von der Heimaufsicht vorgeschlagene Personen.

Pflegeheime mit 100 Bewohnern und mehr müssen eine Heimbewohner-Vertretung mit mindestens 5 Mitgliedern wählen.
Das Wahlergebnis muss veröffentlicht werden.
Der Heimaufsicht muss das Wahlergebnis mitgeteilt werden.

Kann in einem Heim keine Heimbewohner-Vertretung gewählt werden, wird in den meisten Fällen von der Heimaufsicht ein Heimfürsprecher bestellt.


Welche Rechte hat die Heimbewohner-Vertretung?

Heimbewohner-Vertretung und Heimfürsprecher haben ein Mitwirkungsrecht, aber kein direktes Mitbestimmungsrecht.


Welche Aufgaben und Befugnisse hat die Heimbewohner-Vertretung?

Die Heimbewohner-Vertretung ist Vermittler und Bindeglied zwischen Heimleitung und Bewohner. Sie ist bei allen Entscheidungen einzuschalten, bei denen ein Mitspracherecht besteht. Heimträger und Heimleitung sind verpflichtet, die Heimbewohner-Vertretung vor ihren Entscheidungen anzuhören.

Die Mitwirkung erstreckt sich auf folgende Aufgaben:

  • Sie kann zu Maßnahmen des Heimbetriebes im Sinne der Bewohner Anträge stellen.
  • Sie muss Anregungen oder Beschwerden von Bewohnern entgegennehmen und durch Verhandlungen mit der Heimleitung eine Lösung anstreben.
  • Sie hat das Einleben von neuen Bewohnern zu fördern.


Bei welchen Entscheidungen wirkt die Heimbewohner-Vertretung mit?

  • Aufstellung oder Änderung der Musterverträge für Bewohner und die Heimordnung.
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung.
  • Änderung des Heimentgeltes.
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen (auch extern).
  • Alltags- und Freizeitgestaltung im Heim.
  • Bei Unterkunft, Betreuung und Verpflegung.
  • Erweiterung, Einschränkung oder Einstellung des Heimbetriebes.
  • Zusammenschluss mit anderen Heimen.
  • Änderung der Art und des Zwecks des Heimes oder einzelner Teile des Heimes.
  • Umfassende bauliche Veränderung oder Instandsetzung im Heim.
  • Maßnahmen zur Förderung der Betreuungsqualität.
  • Leistungs-, Qualitäts-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern.

Da die Heimbewohner-Vertretung die Belange und Interessen der Bewohner zu vertreten hat, muss sie deren Wünsche und Vorstellungen kennen. Ein Forum des Informations- und Meinungsaustausches ist die jährlich abzuhaltende Bewohnerversammlung. Um mit den Bewohnern ständig in Verbindung zu bleiben und ihnen Gelegenheit zu geben sich zu äußern, ist es notwendig, regelmäßig eine Sprechstunde einzurichten.


Sitzungen der Heimbewohner-Vertretung

Die Sitzungen der Heimbewohner-Vertretung sind nicht öffentlich.

Mitglieder der Heimbewohner-Vertretung und eingeladene Personen unterliegen einer absoluten Schweigepflicht.


Wie werden die Mitwirkungsrechte in die Praxis umgesetzt?

Das Wohnen in einer Gemeinschaft kann nur dann harmonisch verlaufen, wenn alle, die am Heimgeschehen mitwirken, verständnis- und vertrauensvoll miteinander umgehen. Diese Partnerschaft kann nur Wirklichkeit werden, wenn die Heimbewohner-Vertretung durch umfassende und rechtzeitige Informationen in die Meinungsbildung des Heimträgers eingebunden und nach Möglichkeit fachlich beraten wird.

Heimträger und Heimleitung sind deshalb verpflichtet, die Heimbewohner-Vertretung frühzeitig über geplante Maßnahmen zu unterrichten, dass sie genügend Zeit und Gelegenheit hat, sich über die geplanten Maßnahmen ein Urteil zu bilden und ihre Auffassung ausreichend darlegen zu können.

Weitere Fragen zur Heimbewohner-Vertretung beantworten Ihnen gerne die Mitglieder des HerzoSeniorenbüros.

 

Herzogenauracher Heime   Mitglieder des HerzoSeniorenbüros
in der Heimbewohner-Vertretung



  • Kursana Domizil "Haus Martin"
    Würzburger Straße 17
  Hans Münck
gewählter Vertreter in der Bewohnervertretung



  • CURANUM Seniorenresidenz
    Würzburger Straße 5
  Der Seniorenbeirat Herzogenaurach ist nicht mehr in der Heimbewohner-Vertretung.



  • Liebfrauenhaus Herzogenaurach
    Erlanger Str. 35
  Der Seniorenbeirat Herzogenaurach ist nicht mehr in der Heimbewohner-Vertretung.


Ein exemplarischer Beitrag zum Thema "Heimbewohner-Vertretungen in Alten- und Pflegeheimen"

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