Pflegegrade


Grafik gefunden bei ► Sofiapflege GmbH & Co.KG. Leonberg

 


Fragen an

Margit Lunz

erreichbar über das HerzoSeniorenbüro

 

Seit 2017 Pflegegrade statt Pflegestufen

Seit dem 1. Januar 2017 gilt eine neue Pflege-Einstufung.

Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) vom 1. Januar 2016 konnten die Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen das Jahr 2016 als Einführungsjahr nutzen.


Alte Pflegestufen bis 31. Dezember 2016

Gemäß den alten Richtlinien erfolgte die bisherige Eingruppierung in die alten Pflegestufen 1 bis 3 nach dem zeitlichen Aufwand, der für die zu pflegende Person benötigt wurde.


Jetzt neue Pflegegrade

Die neue Einstufung nach

  • dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in
  • die Pflegegrade 1 bis 5

erfolgt nun nach Aktivität und Fähigkeit der pflegebedürftigen Menschen.


Statt nach "Hilfsbedarf nach Minuten" wird künftig gefragt: Was kann der pflegebedürftige Mensch selbst bewerkstelligen und wobei braucht er personelle Hilfe und Unterstützung im Alltag.

Zur Begutachtung gibt es 6 Module:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemfragen
  4. Selbstversorgung
  5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Es gibt noch zwei Module, die nicht in die Bewertung einfließen, sondern zusätzlich zur Hilfeplanung genutzt werden können.

  • Außerhäusliche Aktivitäten
  • Haushaltsführung


Einen recht guten Überblick geben Ihnen die 25 Seiten eines
► Vortrags-Foliensatzes (PDF-Datei von 2017) des ► MDK Bayern


Aktuelles Informationsmaterial können Sie sich z.B. von den WEB-Seiten
des   ► Bundesministeriums für Gesundheit oder
beim ► MDK Bayern (Vortragfolien, Flyer und Broschüren)
abholen oder Sie fragen uns im Seniorenbeirat bzw. im HerzoSeniorenbüro.

______________________________
_______________

Free Joomla Lightbox Gallery