Landespflegegeld


Foto: ► Thommy Weiss  / pixelio.de

 


Fragen an

Margit Lunz

erreichbar über das HerzoSeniorenbüro

 
Landespflegegeld

Eine Besonderheit in Bayern ist das Landespflegegeld. Anspruch darauf haben Pflegebedürftige, die

  • mit dem Pflegegrad 2 oder höher eingestuft sind
    und
  • ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.


Das Landespflegegeld beträgt 1.000 € pro Jahr. Die Auszahlung erfolgt nach der Bewilligung und in den Folgejahren jeweils ab Oktober.


Das Landespflegegeld ist eine staatliche Fürsorgeleistung und wird nicht auf andere soziale Leistungen angerechnet.


Der Antrag kann gestellt werden:

  • online
    über die WEB-Seite ► Bayerisches Landesamt für Pflege. Für eine Online-Beantragung ist ein "Bürgerkonto" erforderlich. Zur Einrichtung eines Bürgerkontos benötigen Sie ein gültiges Elster-Zertifikat oder den neuen Personalausweis (nPA) mit elektronischen Funktionen.

     oder

  • per Post
    mit einem ausgefüllten ► Antragsformular. (PDF-Vordruck direkt am PC ausfüllen oder ausdrucken und manuell ausfüllen)
    an das
    Bayerisches Landesamt für Pflege,
    Mildred-Scheel-Str. 4,
    92204 Amberg.


Neben dem ausgefüllten Antrag (online oder per Post) muss der Bescheid über die Pflegegrad-Einstufung in Kopie vorgelegt werden.


Hier finden Sie einen ► Flyer (PDF) sowie eine Liste ►häufig gestellter Fragen mit weiteren Informationen zum Landespflegegeld.

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