Schwerbehinderten-Ausweis


Foto: ©Dieter Schütz / ► pixelio.de

 


Fragen an

Gerhard Keim

erreichbar über das HerzoSeniorenbüro

 

Warum einen Schwerbehinderten-Ausweis?

Alle Schwerbehinderten (Grad der Behinderung mindestens 50) können beim zuständigen

  • Zentrum Bayern Familie Soziales - ZBFS (früher Versorgungsamt),
    Region Mittelfranken
    Roonstr. 22, 90429 Nürnberg,
    Telefon 0911 928-2515 oder -2549
    LINK zum ► Zentrum Bayern Familie Soziales (ZBFS), Region Mittelfranken

einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Auf der Internetseite des ZBFS sind mehrere Möglichkeiten aufgeführt, um Auskünfte zu erhalten.


Mit diesem Ausweis kann der Antragsteller gegenüber Behörden, Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern und anderen Einrichtungen seine Behinderung nachweisen und
bestimmte Nachteilsausgleiche, wie z.B.
- steuerliche Vorteile,
- Parkerleichterungen mit dem Auto,
- Vergünstigungen bei Benutzung von Bussen und Bahnen
geltend machen.


Bei Fahrten mit Bus und/oder Bahn müssen z.B. Wertmarken gekauft werden.
Derzeitige Kosten:

  • 46 € für ein halbes Jahr,
  • 91 € für ein volles Jahr.


Antragstellung
Sie können den Antrag beim ZBFS online stellen: ► Antrag auf Feststellung einer Behinderung.

Den Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung erhalten Sie aber auch bei der Stadt Herzogenaurach.


Unterlagen zur Antragstellung
Für die Antragsstellung benötigen Sie aktuelle medizinische Unterlagen von Ihrem Hausarzt, Befunde und Gutachten von Ihrem Facharzt sowie Berichte von Reha-Einrichtungen und Krankenhäusern. Diese Unterlagen fügen Sie dem Antrag bei.


Begutachtung
Nach Begutachtung der eingereichten Unterlagen und der Anerkennung der Behinderung wird vom ZBFS ein Schwerbehinderten-Ausweis ausgestellt. 


Gesundheitliche Merkmale
Neben dem Grad der Behinderung (GdB) können weitere gesundheitliche Merkmale festgestellt werden, die durch sogenannte Merkzeichen dokumentiert werden:

  G   = erhebliche Gehbehinderung
  aG   = außergewöhnliche Gehbehinderung
  B   = Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  H   = Hilflosigkeit
  BI   = Blindheit
  GI   = Gehörlosigkeit
  TBI   = Taubblindheit
  RF   = Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

 
Gültigkeit

  • Der Ausweis wird für maximal 5 Jahre ausgestellt.
  • Er kann unbefristet ausgestellt werden, wenn wesentliche Änderungen in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend waren, nicht zu erwarten sind.


Unterstützung durch das HerzoSeniorenbüro
Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen des Antrags, zur Beurteilung des Bescheids oder zu den Nachteilsausgleichen haben, dann bietet Ihnen das HerzoSeniorenbüro eine individuelle Beratung an. Unsere Adresse und unsere Bürozeiten finden Sie in der Kontakte-Box auf der rechten Seite.
Wir helfen Ihnen gern und kostenfrei.

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