Landespflegegeld


Foto: ► Thommy Weiss  / pixelio.de

 


Fragen an

Margit Lunz

erreichbar über das HerzoSeniorenbüro

 
Landespflegegeld

Eine Besonderheit in Bayern ist das Landespflegegeld. Anspruch darauf haben Pflegebedürftige, die

  • mit dem Pflegegrad 2 oder höher eingestuft sind
    und
  • ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.


Das Landespflegegeld betrug bisher 1.000 € pro Jahr. Die Auszahlung erfolgte nach der Bewilligung und in den Folgejahren jeweils ab Oktober.


Änderungen ab Oktober 2025:

  • das Pflegegeldjahr (bisher 1. Oktober bis 30. September) wird dem Kalenderjahr angeglichen.
  • das Pflegegeldjahr 2025 wird einmalig um 3 Monate bis 31. Dezember 2025 verlängert.
  • die Auszahlung für Dauerbezieher wird auf Anfang 2026 geschoben, dann jeweils zu Beginn des Folgejahres (z.B. im Januar 2027 für 2026).
  • Neuanträge müssen zukünftig bis spätestens 31. März für das Vorjahr gestellt werden, das Pflegegeld wird anschließend ausbezahlt.
  • ab dem Pflegegeldjahr 2026 reduziert sich der Betrag von 1.000 € auf 500 €.


Das Landespflegegeld ist eine staatliche Fürsorgeleistung und wird nicht auf andere soziale Leistungen angerechnet.


Die WEB-Seiten des Bayerischen Landesamtes für Pflege sind teilweise noch nicht aktualisiert, das gilt auch für die Antragsformulare.


Der Antrag kann gestellt werden:

  • online
    über die WEB-Seite ► Bayerisches Landesamt für Pflege. Für eine Online-Beantragung ist ein "Bürgerkonto" erforderlich. Zur Einrichtung eines Bürgerkontos benötigen Sie ein gültiges Elster-Zertifikat oder den neuen Personalausweis (nPA) mit elektronischen Funktionen.

     oder

  • per Post
    mit einem ausgefüllten ► Antragsformular. (PDF-Vordruck direkt am PC ausfüllen oder ausdrucken und manuell ausfüllen)
    an das
    Bayerisches Landesamt für Pflege,
    Mildred-Scheel-Str. 4,
    92204 Amberg.


Neben dem ausgefüllten Antrag (online oder per Post) muss der Bescheid über die Pflegegrad-Einstufung in Kopie vorgelegt werden.


Hier finden Sie einen ► Flyer (PDF) sowie eine Liste ►häufig gestellter Fragen mit weiteren Informationen zum Landespflegegeld.

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